• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    11.07.2018
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
  • GZ
    KOA 1.004/18-008

Erteilung einer Bewilligung für die Funkanlage "BREGENZ 1 - Pfänder Kanal 8A"

Der Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts (SWR), Neckartstraße 230, 70190 Stuttgart, Deutschland, wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommmAustria vom 14.05.2012, KOA 1.004/12-007, erteilte Bewilligung hinsichtlich der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 8D“ dahingehend abgeändert, dass diese Bewilligung entsprechend dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) nunmehr für die Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 8A“ erteilt wird. Das technische Anlageblatt (Beilage 1) bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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