Der Radio Arabella GmbH wurde gemäß §§ 28e Abs. 2 und 5, 28g Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G eine zusammengefasste Zulassung gemäß §§ 28e und 28g PrR-G durch Zusammenfassung der bisherigen Versorgungsgebiete
a. „Wien 92,9 MHz“ der Radio Arabella GmbH
b. „Nördliches Mostviertel und Teile des südlichen Wein- und Waldviertels“ der Radio Arabella Niederösterreich GmbH & Co KG
für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G