• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    23.05.2018
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Radio Arabella GmbH
  • GZ
    KOA 1.022/18-001

Zulassung durch Zusammenfassung der Versorgungsgebiete "Wien 92,9 MHz" und "Nördliches Mostviertel und Teile des südlichen Wein- und Waldviertels"

Der Radio Arabella GmbH wurde gemäß §§ 28e Abs. 2 und 5, 28g Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G eine zusammengefasste Zulassung gemäß §§ 28e und 28g PrR-G durch Zusammenfassung der bisherigen Versorgungsgebiete
a. „Wien 92,9 MHz“ der Radio Arabella GmbH
b. „Nördliches Mostviertel und Teile des südlichen Wein- und Waldviertels“ der Radio Arabella Niederösterreich GmbH & Co KG
für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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