Der Radio Arabella GmbH wurde gemäß §§ 28e Abs. 2 und 5, 28g Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G eine zusammengefasste Zulassung gemäß §§ 28e und 28g PrR-G durch Zusammenfassung der bisherigen Versorgungsgebiete
a. „Wien 92,9 MHz“ der Radio Arabella GmbH
b. „Nördliches Mostviertel und Teile des südlichen Wein- und Waldviertels“ der Radio Arabella Niederösterreich GmbH & Co KG
für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“