Die KommAustria hat auf Antrag der Freier Rundfunk Freistadt GmbH dieser gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität "S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) vom 25.02.2004, GZ 611.078/001-BKS/2003, zuletzt geändert mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 02.08.2010, KOA 1.377/10-001, zugeteilten Versorgungsgebiet "Freistadt" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“