Die KommAustria hat auf Antrag der Freier Rundfunk Freistadt GmbH dieser gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität "S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) vom 25.02.2004, GZ 611.078/001-BKS/2003, zuletzt geändert mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 02.08.2010, KOA 1.377/10-001, zugeteilten Versorgungsgebiet "Freistadt" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G