Die KommAustria hat der Radio Arabella Niederösterreich GmbH & Co KG gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „ZWETTL NOE 2 (EVN Mast) 94,9 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 20.04.2015, KOA 1.314/15-005, zugeteilten Versorgungsgebiet „Nördliches Mostviertel, Teile des Waldviertels sowie des südlichen Weinviertels“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“