• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    30.01.2019
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Dragana Mirkovic Bijelic SAT TV KG
  • GZ
    KOA 2.300/19-005

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Dragana Mirkovic Bijelic SAT TV KG die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 03.02.2018 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen zwei Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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