Über Antrag der PRIMETIME Privatrundfunk GmbH in Gründung wurde die Verbreitung des Fernsehprogramms der Antragstellerin über den folgenden Satelliten – anstelle der Programmverbreitung über den mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 29.06.2006, KOA 2.100/06-027, zugelassenen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 112 (digital) – gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) für die Dauer der mit dem oben zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt: ASTRA 1G 19,2° Ost, Transponder 1.108 (digital). Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“