Über Antrag der PRIMETIME Privatrundfunk GmbH in Gründung wurde die Verbreitung des Fernsehprogramms der Antragstellerin über den folgenden Satelliten – anstelle der Programmverbreitung über den mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 29.06.2006, KOA 2.100/06-027, zugelassenen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 112 (digital) – gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) für die Dauer der mit dem oben zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt: ASTRA 1G 19,2° Ost, Transponder 1.108 (digital). Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G