Die KommAustria hat der HIT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität "BRUCK AN DER LEITHA (Lagerhaus) 91,1 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 02.09.2010, GZ 611.056/0003-BKS/2009, zugeteilten Versorgungsgebietes "Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, Stadt Wiener Neustadt" zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Südöstliches Niederösterreich und angrenzende Gemeinden des Burgenlands" und umfasst nunmehr die Bezirke Wiener Neustadt und Mattersburg sowie Teile der Bezirke Wiener Neustadt (Land), Neunkirchen, Baden, Bruck an der Leitha, Neusiedl am See und Eisenstadt-Umgebung, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G