Auf Antrag der LBG Tirol Steuerberatung GmbH wurde gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die LBG Tirol Steuerberatung GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“