Auf Antrag der LBG Tirol Steuerberatung GmbH wurde gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die LBG Tirol Steuerberatung GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G