Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wird festgestellt, dass die Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG (FN 227249 s beim Landesgericht Leoben) die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie
a. die erfolgte Übertragung der Kommanditanteile der Volksbank Obersteiermark e.Gen. an der Radio TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG zu je 50% an Nicole Präpasser und Peter Petzner sowie
b. die erfolgte Übertragung der Anteile der Volksbank Obersteiermark e.Gen. an der Radio-TV GRÜN WEISS Beteiligungs GmbH zu je 50% an Nicole Präpasser und Peter Petzner
nicht jeweils binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der jeweiligen Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.