Die KommAustria hat gemäß § 31 Abs. 15 iVm § 31 Abs. 11 und 14 ORF-Gesetz festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk im Jahr 2010 die Bedingungen für die Abgeltung des durch Befreiungen nach § 31 Abs. 10 ORF-G entstehenden Entfalls des Programmentgelts erfüllt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G