Der Klassik Radio GmbH & Co KG wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WATTENS 4 (Volderberg) 88,0 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des BKS vom 24.09.2007, GZ 611.144/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 95,5 MHz“, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.05.2011, KOA 1.541/11-002, zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“