• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    21.07.2015
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
  • GZ
    KOA 1.537/15-008

Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Lienz"

Die KommAustria erteilt der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 03.12.2015 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Lienz".

Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „LIENZ 2 (Hochstein) 106,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Lienz in Osttirol samt angrenzenden Gemeinden, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden können. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das Programm umfasst ein im Wesentlichen (mit Ausnahme der Welt- und Österreich-Nachrichten) eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm im AC-Format mit der Zielgruppe der 14- bis 49-jährigen mit Lokalbezug, der täglich auch regelmäßige lokale und regionale Beiträge und Nachrichten einschließlich Wetter- und Verkehrsnachrichten sowie Berichte mit Bezug zum öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Versorgungsgebiet umfasst.

Der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G für die Dauer der aufrechten Zulassung gemäß Spruchpunkt 1. die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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