Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), die mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, erteilte Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten dahingehend abgeändert, als die Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, für die Zeit vom 21.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“