Der Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 8D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „SWR MUX“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.