• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    31.03.2015
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Hörfunk digital
  • Partei(en)
    Radio Arabella GmbH
  • GZ
    KOA 4.510/15-007

DAB+ Testbetrieb Wien

1. Der Radio Arabella GmbH wird gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Radio Melodie“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020 bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.

2. Die Zulassungen nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.

3. Das genehmigte Programm „Radio Melodie“ ist ein 24-Stunden Musikspartenprogramm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Musikprogramm im Oldies-/Schlagerformat, das Wortprogramm entfällt weitestgehend.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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