1. Der Radio Arabella GmbH wird gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Radio Melodie“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020 bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassungen nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.
3. Das genehmigte Programm „Radio Melodie“ ist ein 24-Stunden Musikspartenprogramm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Musikprogramm im Oldies-/Schlagerformat, das Wortprogramm entfällt weitestgehend.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"