Der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von Montag, 19.05.2014, 00:00 Uhr, bis Dienstag, 20.05.2014, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen Funkstelle LEUTSCHACH, Frequenz 94,0 MHz, und Funkstelle LEUTSCHACH, Frequenz 106,3 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"