Die KommAustria hat auf Antrag der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.302/11-001, erteilten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen geändert:
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“