Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) Änderungen mehrerer fernmelderechtlichen Bewilligungen bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes