Der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 115, Frequenz: 12,663 GHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens "BTV" für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird wie folgt genehmigt: Gesendet wird ein zur Gänze eigenproduziertes aktuelles Programm für eine breitgefächerte Seherschicht in den Sendegebieten der Bezirke Vöcklabruck und Gmunden mit regionalen Themenschwerpunkten aus den Bereichen Geschehen, Wirtschaft, Kultur, Brauchtum und Sport, wobei die wöchentlich neu produzierten Beiträge mehrmals täglich wiederholt werden. Das Programm wird täglich von 02:00 bis 08:00 Uhr, 10:00 bis 13:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr und 20:00 bis 24:00 Uhr gesendet, die übrigen Zeiträume sollen durch Fensterprogramme anderer Fernsehveranstalter gefüllt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“