Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG für den Zeitraum vom 14.03.2016 bis zum 16.04.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Vienna City Marathon (VCM) 2016“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G