Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG für den Zeitraum vom 14.03.2016 bis zum 16.04.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Vienna City Marathon (VCM) 2016“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig