Aufgrund der Anzeige der Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG wird gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100% der sich im Eigentum der Volksbank Obersteiermark e.Gen. befindlichen Kommanditanteile an der Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG zu je 50% an Nicole Präpasser und Peter Petzner weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G