Aufgrund der Anzeige der Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG wird gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100% der sich im Eigentum der Volksbank Obersteiermark e.Gen. befindlichen Kommanditanteile an der Radio-TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KG zu je 50% an Nicole Präpasser und Peter Petzner weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.