Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen
* „EBBS 2 (Oberbuchberg) 95,5 MHz“ (Polarisation horizontal) bzw.
* „EBBS 2 (Oberbuchberg) 95,5 MHz“ (Polarisation vertikal)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 16.03.2016 bis 23.03.2016 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig