Der ORS comm GmbH & Co KG wurden nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten bzw. Funkanlagen zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „MUX F“ zugeteilt:
„SPITTAL/DRAU 1 (Goldeck) Kanal 51“
„WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 33“
„LIENZ (Rauchkofel) Kanal 33“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G