Der ORS comm GmbH & Co KG wurden nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten bzw. Funkanlagen zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „MUX F“ zugeteilt:
„SPITTAL/DRAU 1 (Goldeck) Kanal 51“
„WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 33“
„LIENZ (Rauchkofel) Kanal 33“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes