Der ORS comm GmbH & Co KG wurden nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten bzw. Funkanlagen zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „MUX F“ zugeteilt:
„SPITTAL/DRAU 1 (Goldeck) Kanal 51“
„WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 33“
„LIENZ (Rauchkofel) Kanal 33“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes