Der Planai Grundstückssicherungs GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Oberes Ennstal“ der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 01.10.2009 erteilt.
Es wurde ein lokal-regionales Programm mit Live-Panoramabildern genehmigt. Mit den Livebildern werden neben aktuellen Bergwetterinformationen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Windgeschwindigkeit auch Informationstexte, wie beispielsweise Veranstaltungshinweise gesendet. Darüber hinaus werden zwischen 05:45 und 09:45 Uhr mit der Sendung „Frühstücksfernsehen“, zwischen 10:45 und 17:45 Uhr mit der Sendung „Planai Aktiv“ und zwischen 18:45 und 20:45 Uhr mit der Sendung „PlaNight“ stündlich jeweils 15-minütige Informationssendungen mit Nachrichten, Reportagen und Kurzbeiträgen zu aktuellen Themen gesendet.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen