Der Antrag gemäß § 5 FERG der ServusTV Fernsehgesellschaft m.b.H. vom 15.07.2011 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts am Finalspiel der Fußball Weltmeisterschaft der Frauen am 17.07.2011 durch den Österreichischen Rundfunk wird gemäß § 5 Abs. 7 und 8 iVm § 7 FERG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G