Der Antrag gemäß § 5 FERG der ServusTV Fernsehgesellschaft m.b.H. vom 15.07.2011 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts am Finalspiel der Fußball Weltmeisterschaft der Frauen am 17.07.2011 durch den Österreichischen Rundfunk wird gemäß § 5 Abs. 7 und 8 iVm § 7 FERG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“