Die KommAustria hat der ATV Privat TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Polarisation horizontal verbreiteten Fernsehprogramms namens „ATV2“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“