Der Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG (Radio Arabella Mostviertel) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „TRAISEN 3 (Jausenstation) 107,7 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Ybbs an der Donau“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Nördliches Mostviertel“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Antenne Wien Privat Radio Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Wien 104,2 MHz" wurden abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 18.10.2007, GZ 611.059/0001-BKS/2007, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen, die Zuordnung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“