Der Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG (Radio Arabella Mostviertel) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „TRAISEN 3 (Jausenstation) 107,7 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Ybbs an der Donau“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Nördliches Mostviertel“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Antenne Wien Privat Radio Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Wien 104,2 MHz" wurden abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 18.10.2007, GZ 611.059/0001-BKS/2007, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen, die Zuordnung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G