Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 17.01.2016 bis 13.03.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Eistraum 2016“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig