Die Beschwerde der XY GmbH gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzung des ORF-G wird gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c iVm § 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 ORF-Gesetz abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
12.003-11-003_Anonymisiert.pdf
Genehmigung einer Programmänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"