Die KommAustria hat den Antrag der Datamatix Datensysteme GmbH vom 29.04.2014 auf Zuordnung der Übertragungskapazität
„LEUTSCHACH (8463 Leutschach, Fötschach 100) 87,9 MHz“ zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 3 Abs. 5 und 6 PrR-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes