Die KommAustria hat den Antrag der Datamatix Datensysteme GmbH vom 29.04.2014 auf Zuordnung der Übertragungskapazität
„LEUTSCHACH (8463 Leutschach, Fötschach 100) 87,9 MHz“ zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 3 Abs. 5 und 6 PrR-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G