Die KommAustria hat den Antrag der Datamatix Datensysteme GmbH vom 29.04.2014 auf Zuordnung der Übertragungskapazität
„LEUTSCHACH (8463 Leutschach, Fötschach 100) 87,9 MHz“ zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 3 Abs. 5 und 6 PrR-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“