Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH hat die KommAustria deren mit Bescheid vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, erteilte Zulassung zur Veranstaltung eines Fernsehprogramms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert, dass die Weiterverbreitung des Programms ab 02.12.2018 über die der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.426/14-002, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C – Tiroler Oberland“ genehmigt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“