Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH hat die KommAustria deren mit Bescheid vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, erteilte Zulassung zur Veranstaltung eines Fernsehprogramms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert, dass die Weiterverbreitung des Programms ab 02.12.2018 über die der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.426/14-002, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C – Tiroler Oberland“ genehmigt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes