Der Antenne Oberösterreich GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (STO-RK/Freinberg) 89,2 MHz“ zur Erweiterung des ihr mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2013, KOA 1.375/13-007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wels 98,3 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz-Wels“.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“