Der Antenne Oberösterreich GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (STO-RK/Freinberg) 89,2 MHz“ zur Erweiterung des ihr mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2013, KOA 1.375/13-007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wels 98,3 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz-Wels“.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"