Der ORS comm GmbH & Co KG wurden nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten bzw. Funkanlagen zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „MUX D“ zugeteilt:
„SPITTAL/DRAU 1 (Goldeck) Kanal 48“
„WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 46“
„LIENZ (Rauchkofel) Kanal 35“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G