Der LAOLA1 GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein 24 Stunden Sport-Spartenprogramm genehmigt, das insbesondere Sportveranstaltungen in Form von News-Sendungen, Live-Übertragungen und Highlights-Sendungen sowie in weiterer Folge auch eigene Formate wie zB Sport-Talk-Sendungen, Sport-Comedysendungen, Sport-Quizsendungen, Sport-Wettformate, Sport-Shopping, Game-Shows und Sportdokumentationen enthält.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G