Der LAOLA1 GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein 24 Stunden Sport-Spartenprogramm genehmigt, das insbesondere Sportveranstaltungen in Form von News-Sendungen, Live-Übertragungen und Highlights-Sendungen sowie in weiterer Folge auch eigene Formate wie zB Sport-Talk-Sendungen, Sport-Comedysendungen, Sport-Quizsendungen, Sport-Wettformate, Sport-Shopping, Game-Shows und Sportdokumentationen enthält.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“