Dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 wurde die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G