Dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 wurde die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G