Über Anzeige der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH (FN 82592i beim Handelsgericht Wien), Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 21.06.2005, KOA 2.100/05-038, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.120/12-023, werden gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1 AMD-G, folgende Änderungen bezüglich des über digitalen Satelliten verbreiteten Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ dahingehend genehmigt, dass neben den bestehenden Fensterprogrammen von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 02:30 Uhr innerhalb jeder vollen Stunde maximal zwei zusätzliche Fensterprogramme mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“