Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KommAustria-Gesetz (KOG) festgestellt, dass der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. für das Finanzierungsbeitragsjahr 2007 eine Gutschrift in der Höhe von EUR XXX gebührt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen