Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KommAustria-Gesetz (KOG) festgestellt, dass der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. für das Finanzierungsbeitragsjahr 2007 eine Gutschrift in der Höhe von EUR XXX gebührt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G