Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KommAustria-Gesetz (KOG) festgestellt, dass der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. für das Finanzierungsbeitragsjahr 2007 eine Gutschrift in der Höhe von EUR XXX gebührt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“