Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KommAustria-Gesetz (KOG) festgestellt, dass der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. für das Finanzierungsbeitragsjahr 2007 eine Gutschrift in der Höhe von EUR XXX gebührt.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes