• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    18.06.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A und B
  • GZ
    KOA 1.960/15-161

Strafverfügung wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G

A und B haben als Geschäftsführer der Maxodus Media GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliche Organe dieses Unternehmens in Ditscheinergasse 4/7, A-1030 Wien, zu verantworten, dass dieses im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen hat, bei der Kommunikationsbehörde Austria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich ihrer Abrufdienste „Hardcore Island, „PlanetSexxx“, „VideoZone“ und „Erotikzone““ vorzunehmen.

Die Strafverfügungen sind rechtskräftig.
Anmerkung: Die Veröffentlichung entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen