Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "BTV" dahingehnd genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:30 bis 08:00 Uhr, 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr und 18:30 bis 03:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.