Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "BTV" dahingehnd genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:30 bis 08:00 Uhr, 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr und 18:30 bis 03:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“