Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "BTV" dahingehnd genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:30 bis 08:00 Uhr, 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr und 18:30 bis 03:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes