Der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1H SES, Transponder 115, Position 19,2°, Frequenz 12,663 GHz, unverschlüsselt verbreiteten Hörfunkprogramms ("TruckRadio") für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Es handelt sich um ein 24h-Spartenprogramm in deutscher Sprache in der Sparte Country-, Western- und Rockmusik für eine Kernzielgruppe der 25- bis 65-Jährigen, insbesondere Fernfahrer. Das Programm ist – mit Ausnahme von O-Ton-Einspielungen von Presseagenturen innerhalb der Nachrichten – zu 100 % eigenproduziert. Der Wortanteil liegt zwischen 5 % und 25 % und beinhaltet Nachrichten, Informations- und Unterhaltungssendungen aus der Country- und Fernfahrerszene, welche während insgesamt zwölf Stunden am Tag (ausgenommen von Samstag Abend bis Sonntag Abend) live moderiert werden. Werbung wird zusätzlich und in Blocks gesendet. Das Programm ist – mit Ausnahme von O-Ton-Einspielungen von Presseagenturen innerhalb der Nachrichten – zu 100 % eigenproduziert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“