Gemäß § 6 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz wird der Servus TV Fernsehgesellschaft m.b.H. Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk auf Grund des Bescheides der Kommunikationsbehörde Austria vom 10.11.2008, 2.100/08-145, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, 2.100/09-125, die Verbreitung des Programms „Servus TV“ über zusätzliche Kapazitäten auf dem schon genutzen Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 115 (SD) und Transpond er 7 (HD) für die Dauer der mit dem zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“