• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    18.01.2012
  • Unterkategorie
    Wirtschaftliche Aufsicht ORF
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 10.500/12-001

Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für den Zeitraum Juni bis Dezember 2011

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 bis 9 ORF-G den Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für die im Zeitraum Juni bis Dezember 2011 erbrachten Leistungen im Bereich der Gebarungskontrolle 2010 und der Vorprüfung der Strukturmaßnahmen vorgeschrieben und diesem aufgetragen, den Vergütungsbedarf binnen zwei Wochen auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu überweisen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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