Die KommAustria hat über Anzeige der LT1 Privatfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 23.12.2009, KOA 4.415/09-001, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „LT1“ über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich) gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „LT1“ im HD-Format beginnend mit 25.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Veröffenltichung des Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“