Die KommAustria genehmigte mit Bescheid vom 27.05.2011 (KOA 10.400/11-005) gemäß § 39b Abs. 5 iVm § 39b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 iVm § 35 ORF-G die vom ORF für das Geschäftsjahr 2010 beantragten Maßnahmen zur Eigenkapitalsicherung hinsichtlich der Ergebnisverwendung im ORF-Konzern.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“