• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    29.03.2018
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH#Alpenfunk GmbH#Außerferner Medien Gesellschaft m.b.H.#Entspannungsfunk Gesellschaft mbH#Radio Oberland GmbH#Schallwellen Lounge GmbH#Weststeirische Regionalfernseh GmbH
  • GZ
    KOA 1.010/18-010

Zurückweisung von Anträgen auf Erteilung einer bundesweiten Hörfunkzulassung

Die KommAustria hat über die Anträge der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß §§ 28b ff PrR-G wie folgt entschieden:

1. Der Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 23.01.2018 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk wird gemäß § 28c Abs. 2 erster und zweiter Satz PrR-G zurückgewiesen.

2. Der Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 20.03.2018 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk wird gemäß § 28c Abs. 2 erster und zweiter Satz PrR-G zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 26.11.2021, W234 2196200-1/27E, wegen Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen