Das Programmbouquet der Multiplex-Plattform wurde unter Anpassung der Datenrate gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Fernsehprogramme umfasst:
· AUSTRIA24 TV (COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG)
· „Diaspora TV“ (“blue-danube.tv - Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen