Der Antrag der ATV Privat TV GmbH & Co KG, die KommAustria möge gemäß § 5 Abs. 8 Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) aussprechen, dass und unter welchen Bedingungen ihr von der Sky Österreich Fernsehen GmbH das Recht auf Kurzberichterstattung hinsichtlich des Pokalfinalspiels der deutschen Fußballbundesliga am 17.05.2014 einzuräumen gewesen wäre, wird gemäß § 1 Abs. 1 iVm § 5 Abs. 1 und 7 FERG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G