Der WKK Lokal-TV der WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV Gesellschaft mbH & CO KG wird gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex- Plattform (MUX C Steiermark Ost) der WESTSTEIRISCHE KABELTV GesmbH (gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G