Der Antrag der A GmbH & Co. KG i. Gr., vertreten durch N, XXX, vom 07.09.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Spittal an der Drau, Bad Kleinkirchheim, Radenthein“ wird gemäß § 8 iVm § 9 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sowie § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, wegen fehlender Rechts- und Parteifähigkeit zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“