Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Übertragungskapazität „LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 27.06.2008, GZ 611.036/0003-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Spittal an der Drau“, zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Spittal an der Drau und Raum Lienz “. Es umfasst den Großraum Spittal an der Drau und das Drautal in Richtung Osttirol bis Oberdrauburg sowie nunmehr auch die Gebiete rund um Lienz die durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.